5. Gewährleistung


5.1
Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.
5.2
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
5.3
Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

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